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    Unsere Umwelt

    Unsere Qualität

    Die zertifizierten Fertigungsprozesse für unser gesamtes Produktportfolio ermöglichen eine Qualität, die Maßstäbe setzt. Als verantwortlich handelndes Unternehmen und als produzierender Betrieb haben wir die Aufgabe, Qualitäts- und Umweltaspekte sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachten.
    Grundlagen sind die international gültigen Normen, die kundenspezifischen Anforderungen und ein integriertes Arbeitssicherheits-Management.

    ISO 9001

    Seit dem Jahr 2000 hat BHK mit DIN ISO 9001 ein Managementsystem eingeführt, das die Bereiche Umwelt, Qualität und Arbeitssicherheit regelt.

    BHK arbeitet nach einem neu entwickelten Prozessmodell, das sich über die Jahre dank vieler interner Audits zu einem lebenden System entwickelt hat. Viele interne Abläufe wurden optimiert und für Beteiligte sowie Außenstehende transparenter gestaltet.
    Zusätzlich sind die Zertifikate nicht nur ein willkommener, sondern mittlerweile auch geforderter Nachweis für die erbrachten Leistungen.

    Die Zertifizierung nach ISO 9001 findet jährlich statt. Die Empfehlungen sind für BHK wichtige Hinweise zur Weiterentwicklung und zur ständigen Verbesserung der Abläufe.

    ISO 50001

    Wir betreiben aktives Energiemanagementsystem nach ISO 50001 und streben die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung unseres Unternehmens an.

    Biogene Brennstoffe wandelt BHK im eigenen Biomassekraftwerk zu Strom und Wärme um.

    Umwelt / Compliance

    Wir tragen die Verantwortung dafür, dass die für uns relevanten Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden. Indem wir dieser Pflicht nachkommen, tragen wir dazu bei, Personen- und Umweltgefährdungen frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen.

    Nachhaltige Waldwirtschaft

    Unsere Wälder erfüllen nicht nur wirtschaftliche und soziale Aufgaben, sondern bieten auch Erholung.
    Die Förderung der nachhaltigen Forstwirtschaft ist uns daher sehr wichtig.
    Wir verpflichten uns, unser Möglichstes zu tun, um illegalen Holzschlag zu vermeiden, die Verletzung von traditionellen Rechten oder von Bürgerrechten zu verhindern. Wir möchten die Bedrohung besonders schützenswerter Wälder verhindern.
    Alle BHK Standorte sind daher im Rahmen der Chain-of-Custody nach den Standards von FSC® und/oder PEFC zertifiziert.
    Je nach Verfügbarkeit können unsere Produkte auf Anfrage als FSC® oder PEFC geliefert werden.

    Platzhalter
    Achten Sie auf FSC®-zertifizierte Produkte!

    REACH

    REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals ( Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien ). Es handelt sich dabei um eine neue EU-Chemikalienverordnung,mit der Nummer 1907/2006/EC, die am 01. Juni 2007 in Kraft getreten ist, um das Chemikalienrecht europaweit zu zentralisieren und zu vereinfachen.

    Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Es dürfen nach REACH nur noch chemische Stoffe in Verkehr begracht werden, zu denen ein ausreichender Datensatz zu den Stoffeigenschaften vorliegt. Von REACH werden alle chemischen Stoffe erfasst, die mindestens in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr in der EU produziert oder in die EU importiert werden. Diese müssen künftig bei der Chemikalienagentur in Helsinki registriert werden.

    Unser Unternehmen hat sich intensiv mit der REACH Verordnung auseinander gesetzt und ist sich der Herausforderung bewusst. Wir arbeiten entsprechend den Richtlinien, die die European Chemicals Agency (ECHA) herausgegeben hat. BHK Holz- u. Kunststoff KG ist weder Hersteller noch Importeur mit Registrierungspflichten, sondern ein „nachgeschalteter Anwender“ (Downstream User).

    Um konform mit der EU Chemikalienpolitik zu sein, benötigen wir als Hersteller von Innenausbauprodukten und Möbelteilen von unseren Lieferanten die Zusicherung, dass die verwendeten Rohstoffe für die jeweilige Anwendung angemeldet und bewertet worden sind / angemeldet und bewertet werden.

    Wir haben unsere Lieferanten kontaktiert, um uns die Konformität der von ihnen hergestellten Produkte mit der REACH Verordnung bestätigen zu lassen.

    Zum jetzigen Zeitpunkt können wir bestätigen, dass die in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe ( Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent im Erzeugnis) rezepturbedingt nicht in den Produkten unserer Lieferanten enthalten sind. Bei der Einführung neuer Rohstoffe fragen wir routinemäßig das Vorhandensein von gefährlichen Inhaltsstoffen ab.

    Wir betonen, dass die Informationen zu enthaltenen SVHC eine Pflicht gemäß REACH und eine „ Bringschuld“ der Lieferanten ist. Im Falle eines Verstoßes macht sich nicht der Abnehmer, sondern der Lieferant strafbar.